Gute Nachrichten im Saisonendspurt für die SG Wattenscheid 09: Auch in zweiter Instanz wird das Spiel der SGW gegen die U21 des 1. FC Köln vom 18. März 2023 mit drei Punkten und 2:0 Toren für 09 gewertet.
"Damit bleibt die Entscheidung des Sportgerichts, gegen die ein Ligakonkurrent (Rot Weiss Ahlen, Anm. d. Red.) Einspruch eingelegt hatte, bestehen. Zwei Spieltage vor Saisonende hat 09 nun 24 Punkte und somit fünf Zähler Rückstand auf RW Ahlen, der Klassenerhalt ist rechnerisch weiterhin möglich", heißt es in einer Pressemitteilung der SG Wattenscheid.
Doch die 09er verschweigen hier, dass die Punkte Wattenscheid immer noch nicht gutgeschrieben werden können.
Warum? "Das Verbandsgericht hat in seinem Urteil vom 2. Mai die Entscheidung des Sportgerichts bestätigt, wonach das Spiel der SG Wattenscheid 09 gegen den 1. FC Köln U21 mit drei Punkten und 2:0 Toren für Wattenscheid gewertet wird. Gleichzeitig ist aber eine Revision gegen dieses Urteil zugelassen worden. Unser Verein hat sich nach kurzer Beratung entschlossen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und am Dienstag Revision eingelegt. Damit ist die Entscheidung des Verbandsgerichtes nicht wirksam", gibt Rot Weiss Ahlen seinerseits in einer Pressemitteilung die Antwort.
Zur Erinnerung: Im März hatte der 1. FC Köln II bei der SG Wattenscheid 09 mit 3:2 gewonnen, aber in der Schlussphase einen Wechselfehler begangen. Die U23-Teams dürfen "bis zu drei Spieler, die am 1.7. das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel haben".
In der 80. Minute wechselte FC-II-Trainer Mark Zimmermann dann Thomas Kraus ein und nahm keinen der drei auf dem Platz stehenden Ü23-Spieler runter. So standen vier Mann auf dem Feld, die am 1.7. das 23. Lebensjahr bereits vollendet hatten.